Was ist alt-katholisch? - Die Verfassung

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Die Verfassung
Nach denselben Prinzipien ist in der alt-katholischen Kirche die altkirchliche Verfassung wiederhergestellt. Sie ist eine bischöfliche und synodale zugleich. Sie hat damit Forderungen erfüllt, wie sie im Kampf gegen die Machtansprüche des Papsttums von den großen innerkatholischen Reformbewegungen der Vergangenheit immer wieder erhoben worden sind, vom Konziliarismus des 15. Jahrhunderts, vom Gallikanismus und vom Jansenismus in Frankreich, vom Febronianismus in Westdeutschland, vom ]osephinismus in Österreich und Oberitalien, und unter dem Einfluss von Männern wie Sailer, Wessenberg, Hirscher und Möhler zuletzt noch vom liberalen Katholizismus des 19. Jahrhunderts.
Durch das Bischofsamt hält die alt-katholische Kirche den Zusammenhang mit der alten und ganzen Kirche aufrecht; in der Einrichtung der Synode, in der Geistliche und Laien - Männer und Frauen - als Abgeordnete ihrer Gemeinden gemeinsam über Fragen des Kultus, der Disziplin und der Verwaltung (nicht aber des Glaubens, die dem allgemeinen Konzil vorbehalten bleiben) beraten, besitzt die Kirche ihr oberstes gesetzgebendes Organ, in der Synodalvertretung die oberste Exekutivbehörde, während dem Bischof die geistliche Leitung obliegt. Als Ganzes beruht die Verfassung auf dem Gemeinde-Prinzip: Die Kirche in ihrer Gesamtheit kann und soll nichts anderes sein als was die einzelne Gemeinde ist und umgekehrt. Darum hat das geistliche Amt, das in seiner frühchristlichen Abstufung als Diakonat, Presbyterat und Episkopat beibehalten ist, die Bedeutung und Funktion eines Dienstes an der Gemeinde. Die Gemeinde selbst ist durch Wiederherstellung des allgemeinen Priestertums der Gläubigen wieder in ihre ursprünglichen Rechte eingesetzt in dem umfassenden Sinne, dass die Laien nicht nur in Leitung und Verwaltung, sondern auch in geistlicher Mitarbeit und aktiver Mitwirkung im gottesdienstlichen Bereich tätig sind.