Was ist alt-katholisch?

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Was ist alt-katholisch?
Die Geschichte
Die Lehre
Die Verfassung
Der Gottesdienst
Ökumene
Konsequenzen
Auf Nordstrand
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Ebenso wie die evangelischen und die römisch-katholische ist die alt-katholische Kirche in Deutschland staatlich anerkannt. Die Kirchengemeinden der ganzen Bundesrepublik Deutschland sind zusammengefasst in einem Bistum mit Sitz in Bonn. An der dortigen Universität werden auch unsere Studierenden ausgebildet. Dass und warum dies so ist, ergibt sich aus unserer Geschichte.


 

Geschichte

Die alt-katholische Kirche ist hervorgegangen aus der Abwehr gegen die beiden Glaubenssätze von der bischöflichen Allgewalt und der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes. Dagegen hatte sich, als diese am 18. Juli 1870 auf dem I. Vatikanischen Konzil verkündet wurden, in der damaligen katholischen Kirche und in der Öffentlichkeit eine heftige Opposition erhoben. Sogar auf dem Konzil selbst sprachen sich viele Bischöfe, die etwa zwei Drittel der damaligen katholischen Bevölkerung vertraten, gegen die Verkündung dieser Sätze aus, unterwarfen sich aber nachher dem Papst. Für viele Katholiken waren und sind die beiden Lehren jedoch Glaubensneuerungen, die im Widerspruch stehen zur Heiligen Schrift und zur Überlieferung der alten Kirche. Ihre theologischen Führer, darunter die Professoren Ignaz von Döllinger und Johann Friedrich in München haben das in einem ausgedehnten Schrifttum nachgewiesen. Gerade um „ihres katholischen Gewissens“ willen konnten sie die neuen Dogmen nicht annehmen. Als Katholiken um die Freiheit des Gewissens innerhalb der katholischen Kirche kämpfend wollten sie nicht Neuerer oder gar Umstürzler sein. Ihr Hauptanliegen war es vielmehr, wie sie auf ihrem ersten Kongress 1871 in München erklärten, festzuhalten am Glauben, an der Verfassung und am Gottesdienst der alten Kirche. Darum nannten sie sich Alt-Katholiken. Unter dieser alten Kirche verstanden sie die ungeteilte Kirche des ersten Jahrtausends, nach deren Grundsätzen auch die - von zahlreichen Katholiken längst geforderten - Reformen durchgeführt und auf deren Boden endlich eine Wiedervereinigung der getrennten Kirchen in die Wege geleitet werden sollte. Diesem kirchlichen Aufbauwillen hat Ignaz von Döllinger Ausdruck gegeben mit den Worten, dass es die dreifache Sendung der alt-katholischen Kirche sei:
„1. Zeugnis zu geben für die kirchliche Wahrheit und gegen die neuen Irrlehren…
2. eine der alten, noch ungeteilten, mehr konforme Kirche darzustellen…
3. als Werkzeug einer künftigen großen Wiedervereinigung der getrennten Christen und Kirchen zu dienen.“
Von diesen Prinzipien ließen sich die Alt-Katholiken im Wesentlichen leiten, als sie daran gingen, eine eigene kirchliche Organisation zu schaffen. Ursprünglich hatten sie an die Möglichkeit geglaubt, mit ihrem Protest im römisch-katholischen Kirchenverband ausharren zu können. Man wollte nicht „Altar gegen Altar stellen“, nicht eine neue Kirche „gründen“. Erst als sie infolge ihres Widerstandes aus der römisch-katholischen Kirche ausgeschlossen wurden, sahen sie sich gezwungen, die im alten Glauben verharrenden Katholiken in eigenen Gemeinden zu sammeln. So kam es zur Bildung alt-katholischer Kirchen in Deutschland (1873), in der Schweiz (1875), in Österreich (1877) und seit Beginn des 20. Jahrhunderts in der Tschechoslowakei und in Polen. Die apostolische Amtsnachfolge der von den altkatholischen Synoden gewählten Bischöfe wurde gesichert durch die alt-katholische Kirche Hollands, die schon seit 1723 von Rom getrennt war, deren Bischöfe aber im Besitz gültiger Weihen verblieben waren. Die Gültigkeit der alt-katholischen Bischofs- und Priesterweihen wird daher von niemandem ernsthaft bestritten. Gegenwärtig umfasst die altkatholische Kirche im Ganzen sechs Bistümer. Ihr gemeinsames oberstes Organ haben die selbstständigen Landeskirchen in der alt-katholischen Bischofskonferenz, deren Vorsitz der Erzbischof von Utrecht führt. In der Utrechter Erklärung vom Jahre 1889 sind auch die Grundsätze niedergelegt, die für die der Utrechter Union angeschlossenen alt-katholischen Kirchen bestimmend sind in Bezug auf Lehre, Verfassung und Gottesdienst.

 



Die Lehre
Getreu ihrer Verpflichtung auf die alte und ganze Kirche anerkennt die alt-katholische Kirche als einzige Bekenntnisgrundlage den Glauben der ganzen Kirche, wie er im apostolischen und nicänischen Glaubensbekenntnis und in den allgemein anerkannten dogmatischen Entscheidungen der allgemeinen Konzilien des ersten Jahrtausends ausgesprochen ist. Das heißt für sie nicht, dass mit dem altkirchlichen Dogma die Grenze jeglicher Lehrbildung erreicht ist, wohl aber, dass die Lehrmeinungen der späteren Teilkirchen - wie die über Rechtfertigung und Gnade, Kirche und Sakrament - in innerer Übereinstimmung stehen müssen mit den Grunddogmen der alten Kirche. Über der Kirche steht Jesus Christus selbst. Seine Stimme, die uns im Zeugnis der Heiligen Schrift unmittelbar entgegentritt, kann nur in der freien Entscheidung des Glaubens und des Gewissens entgegengenommen werden. Die Kirche muss, um Kirche Christi zu sein, frei sein zur Bindung an das Wort ihres Herrn. Darum verbindet die alt-katholische Kirche mit dem Prinzip der katholischen Gebundenheit an die altkirchliche Tradition das der evangelischen Freiheit.

 



Die Verfassung
Nach denselben Prinzipien ist in der alt-katholischen Kirche die altkirchliche Verfassung wiederhergestellt. Sie ist eine bischöfliche und synodale zugleich. Sie hat damit Forderungen erfüllt, wie sie im Kampf gegen die Machtansprüche des Papsttums von den großen innerkatholischen Reformbewegungen der Vergangenheit immer wieder erhoben worden sind, vom Konziliarismus des 15. Jahrhunderts, vom Gallikanismus und vom Jansenismus in Frankreich, vom Febronianismus in Westdeutschland, vom ]osephinismus in Österreich und Oberitalien, und unter dem Einfluss von Männern wie Sailer, Wessenberg, Hirscher und Möhler zuletzt noch vom liberalen Katholizismus des 19. Jahrhunderts.
Durch das Bischofsamt hält die alt-katholische Kirche den Zusammenhang mit der alten und ganzen Kirche aufrecht; in der Einrichtung der Synode, in der Geistliche und Laien - Männer und Frauen - als Abgeordnete ihrer Gemeinden gemeinsam über Fragen des Kultus, der Disziplin und der Verwaltung (nicht aber des Glaubens, die dem allgemeinen Konzil vorbehalten bleiben) beraten, besitzt die Kirche ihr oberstes gesetzgebendes Organ, in der Synodalvertretung die oberste Exekutivbehörde, während dem Bischof die geistliche Leitung obliegt. Als Ganzes beruht die Verfassung auf dem Gemeinde-Prinzip: Die Kirche in ihrer Gesamtheit kann und soll nichts anderes sein als was die einzelne Gemeinde ist und umgekehrt. Darum hat das geistliche Amt, das in seiner frühchristlichen Abstufung als Diakonat, Presbyterat und Episkopat beibehalten ist, die Bedeutung und Funktion eines Dienstes an der Gemeinde. Die Gemeinde selbst ist durch Wiederherstellung des allgemeinen Priestertums der Gläubigen wieder in ihre ursprünglichen Rechte eingesetzt in dem umfassenden Sinne, dass die Laien nicht nur in Leitung und Verwaltung, sondern auch in geistlicher Mitarbeit und aktiver Mitwirkung im gottesdienstlichen Bereich tätig sind.

 



Der Gottesdienst
Im Mittelpunkt des sonntäglichen Gemeindegottesdienstes steht die Verkündigung des Wortes und die Feier des Abendmahles in der Form der katholischen Liturgie, in dem die Gläubigen Leib und Blut Christi empfangen. Neben dem Abendmahl stehen als weitere Sakrament die Taufe und die übrigen Sakramente, die im altchristlichen Sinn erneuert wurden: - die Firmung als Stärkung der Jugend durch die Kraft des Heiligen Geistes, - die Buße als Akt der Wiederversöhnung des Sünders mit Gott, - die Krankensalbung als Sakrament der Stärkung Schwerkranker, - die Priesterweihe als gnadenhafte Bevollmächtigung zur Verkündigung des Wortes und zur Verwaltung der Sakramente, - die Ehe als unauflösliche Verbindung der Partner. Bei der Spendung der Sakramente wird jeder Gewissenszwang vermieden. So ist der aus dem Mittelalter stammende Beichtzwang abgeschafft, die Beichte selbst aber beibehalten. Die Gläubigen können selbst entscheiden, ob sie Vergebung ihrer Sünden in einer freiwilligen Privatbeichte vor dem Priester oder in einer allgemeinen Bußandacht vor versammelter Gemeinde erbitten wollen. Für die Geistlichen ist der ebenfalls erst im Mittelalter zum Kirchengesetz erhobene Zölibatszwang aufgehoben; daher sind die meisten Priester verheiratet. So versucht die alt-katholische Kirche auf der ganzen Linie die Grundanliegen der alten Kirche wieder aufzunehmen und so - im Geiste der Freiheit - Zeugnis abzulegen von der Wahrheit der einen und ganzen Kirche. Sie vermeidet dabei alles, was sie unnötigerweise in Gegensatz bringt zu den späteren Teilkirchen. Sie lehnt die Frömmigkeitsübungen ab, die dem ursprünglichen Katholizismus fremd sind wie das Ablasswesen, Herz-Jesu-Andachten, Reliquien- und Madonnenkult, und ist bestrebt, all denen eine kirchliche Heimat zu bieten, die eine katholische Kirche in ihren ursprünglichen Formen suchen.

 



Ökumene
Zugleich will die alt-katholische Kirche Brücken-Kirche sein für die Wiedervereinigung der getrennten Christen und Kirchen. Die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit (Ökumene) war ihr ein wesentliches Anliegen von Anfang an. Schon auf den Unionskonferenzen in Bonn von 1874 und 1875 haben die Alt-Katholiken unter der Leitung Döllingers die ersten Wiedervereinigungsverhandlungen aufgenommen, zunächst mit denjenigen Kirchen, die auf demselben altkirchlichen Boden stehen wie sie, mit den Anglikanern und den Orthodoxen. Dies führte 1931 zur Abendmahls- und Sakramentsgemeinschaft mit der anglikanischen Kirche. Seit ihrem Bestehen hat sich diese Union, in der jede Kirche ihre Selbstständigkeit und Eigenart bewahrt und sich doch eins weiß, überaus segensreich ausgewirkt. Mit den protestantischen Kirchen hat die alt-katholische Kirche von Anfang an Fühlung aufgenommen und unterhält zu ihnen freundschaftliche Beziehungen. Im Jahr 1985 wurde eine Vereinbarung zur gegenseitigen Einladung zur Teilnahme an der Feier der Eucharistie geschlossen. Selbstverständlich hat sich die alt-katholische Kirche auch von Anfang an in der großen Ökumenischen Bewegung aktiv beteiligt und ist von Beginn an Mitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen. Wenn diese Bewegung vielfach auch von anderen Voraussetzungen aus um die Einheit der Kirche ringt, als das auf den alt-katholischen Unionskonferenzen der Fall war, so sieht die alt-katholische Kirche in der weltweiten Ökumene unserer Tage, der alle nicht römisch-katholischen Kirchen angehören, doch eine Erfüllung und Bestätigung ihres eigenen ursprünglichen Wollens: Kirche zu sein in der Einheit mit allen, die Jesus Christus als ihren Herrn und Heiland anerkennen. Die Sendung, die sich in ihrer Geschichte, in ihrem Wesen und in ihrer Gestalt - in Lehre, Verfassung und Gottesdienst -, aber auch in ihrer Stellung als Brücken-Kirche abzeichnet, sucht die alt-katholische Kirche zu erfüllen, indem sie sich in ihrem eigenen Handeln, aber auch in ihren Beziehungen zu den anderen christlichen Kirchen an das Wort hält:
in necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas –
im Notwendigen Einheit, in Zweifelsfragen Freiheit, in allem die Liebe!


 

Konsequenzen

Dies hat für uns neben den bereits angeführten auch weitere praktische Konsequenzen:
- Für uns ist es wichtig, dass alle Getauften, die mit uns an die Gegenwart Christi im Sakrament glauben, zur Teilnahme an der Kommunion eingeladen sind und nicht schon allein deshalb ausgeschlossen werden, weil sie z.B. nicht unserer Kirche angehören.
- Für uns ist es wichtig, dass Familienmitglieder, die nicht alt-katholisch sind, nicht zum Übertritt überredet werden oder dass ihnen sogar vorgeschrieben wird, in welcher Konfession die Kinder zu taufen sind.
- Für uns ist es wichtig, dass Geschiedene nicht exkommuniziert werden. Eine Ehescheidung ist ein schmerzlicher Einschnitt im Leben. Gerade dann dürfen Menschen bei uns erfahren, dass sie nach wie vor alle Rechte und Pflichten in der Gemeinde haben wie jeder andere. Es besteht auch unter Umständen die Möglichkeit zu einer erneuten kirchlichen Eheschließung.
- Für uns ist es wichtig, dass auch Frauen Priesterin werden können. Darum weihen wir seit 1996 Frauen zu Priesterinnen.

 



Alt-Katholiken auf Nordstrand
Die Entstehung der alt-katholischen Gemeinde auf Nordstrand geht zurück in das Jahr 1652, als katholische niederländische Deichbauer kamen, um die Insel Nordstrand einzudeichen, die durch die große Sturmflut 1634 zerstört worden war. Sie erhielten Religionsfreiheit für den katholischen Glauben im evangelisch-lutherischen Dänemark. Im März 1654 wurde der erste Gottesdienst der neuen katholischen Gemeinde gefeiert, 1662 wurde die Kirche als Pfarrkirche für die katholische Gemeinde gebaut, das Pfarrhaus wurde 1684 an die Kirche angebaut. Die ersten Priester waren Oratorianer. Die Oratorianer damals fühlten sich der alten Kirche verpflichtet und hielten an den alten kirchlichen Grundsätzen fest. Zudem waren sie dagegen, dass die Kirche sich in die Politik einmischt; sie wollten Seelsorger sein. Weiter waren sie der Auffassung, dass der Papst zu große Macht ausübt. Man könnte sie als Vorläufer der Alt-Katholiken ansehen. Dies führte zu einer Auseinandersetzung mit Rom, die darin gipfelte, dass der Erzbischof von Utrecht, ebenfalls Oratorianer, ohne Grund und zu Unrecht von seinem Amt abgesetzt wurde. Als das Domkapitel von Utrecht daraufhin nach seinem Tod einen neuen Erzbischof wählte und weihen ließ, wurde dieser und mit ihm das gesamte Erzbistum Utrecht von Rom exkommuniziert. Dadurch kam es im Jahr 1723 zu einer vom Papst zu verantwortenden Kirchenspaltung. Nun war die katholische Gemeinde auf Nordstrand seit 1683 eine Pfarrgemeinde des Erzbistums Utrecht. Nach der Exkommunikation des Erzbistums hielten Pfarrer und Gemeinde weiterhin zu ihrem Erzbischof. Dies führte auf Nordstrand zu einer „Kirchenspaltung“ und zum historischen „Nordstrander Kirchenstreit“, der von etwa 1735 bis 1864 andauerte. Alle Versuche derjenigen, die sich nicht mehr zur katholischen Gemeinde zählen wollten, Kirche und Pfarrhaus in ihren Besitz zu bringen, scheiterten. Die Gerichte erkannten die heutige altkatholische Gemeinde immer als die eigentliche und einzige katholische Gemeinde an, und in einem Vertrag wurde schließlich am 5. Dezember 1826 die Theresienkirche als die katholische Pfarrkirche endgültig bestätigt und anerkannt. Die Kirchengemeinschaft der deutschen Alt-Katholiken mit dem Erzbistum Utrecht im Jahre 1889 führte dazu, dass die Gemeinde 1920 dem deutschen Katholischen Bistum der Alt-Katholiken übertragen wurde.

 



Die heutige Gemeinde
Auf Nordstrand feiern wir jeden Sonntag um 10 Uhr Gottesdienst. Unsere Gemeinde umfasst das ganze Land Schleswig-Holstein mit rund 550 Gemeindemitgliedern. Neben dem regelmäßigen Sonntagsgottesdienst auf Nordstrand feiern wir monatlich Gottesdienst in Bad Schwartau und Kiel, mitbetreut werden die Pfarrgemeinden in Hamburg (dort ist zweimal monatlich Gottesdienst) und in Bremen (dort ist ebenfalls zweimal monatlich Gottesdienst), zudem gibt es Gottesdienste in Lüneburg.

Als kleine Gemeinde sind wir auf jede Mithilfe und Spende angewiesen. Wir freuen uns daher, wenn Sie uns zum Erhalt unserer Kirche eine Spende zukommen lassen (Alt-Katholische Kirche, Konto 77771 bei der EDG (BLZ 210 602 37). Selbstverständlich erhalten Sie darüber eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
Wenn Sie mehr über Glauben und Gemeindeleben der Alt-Katholiken erfahren möchten, sind Sie herzlich eingeladen zum Gottesdienst, denn unsere Kirche ist offen für jeden. Komm und sieh!
Ebenso sind Sie, ganz gleich in welcher Konfession Sie getauft sind, zum Mahl Jesu eingeladen, denn es ist Gott, der einlädt, nicht eine Kirche oder Konfession! Auch stehen wir Ihnen zu einem Gespräch zur Verfügung.
Informationen über die Alt-Katholiken und ein Verzeichnis der Gemeinden finden Sie unter der Internet-Adresse unseres Bistums
www.alt-katholisch.de.
Aber auch wir stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Für Ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Ihnen Gottes Segen!